Schutz- und Hygienekonzept zur Eindämmung von Covid 19

Stand: 01.07.2022

Leitfaden für Teilnehmer*innen einer Sektionsveranstaltung für die Zeit der Covid-19 Pandemie

Seit 3. April 2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

Für unsere Aktivitäten im Touren- und Kursbereich und den Bereich der Gruppenaktivitäten gelten folgende Schutz- und Hygiene-Hinweise:

 

Es ist zur Teilnahme an Touren-, Kurs- oder Gruppenangeboten derzeit kein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorgeschrieben. Wir empfehlen, vor mehrtätigen Veranstaltungen einen Selbsttest durchzuführen.

 

Wir empfehlen das Tragen von medizinischen Masken bei der gemeinsamen An- und Rückfahrt.

 

Sagt eure Teilnahme ab:

  • wenn ihr krank seid, insbesondere bei Erkrankungsanzeichen für Covid-19 (Atemwegserkrankungen, Fieber, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns, etc.).
  • wenn ihr aktuell positiv auf Covid-19 getestet seid.
  • wenn ihr euch in Quarantäne befindet.

Während der Veranstaltung

  • Vor Ort gelten die am jeweiligen Veranstaltungsort vorgegebenen Hygienevorschriften und Abstandsregeln. Bitte beachtet, dass sich diese von den in Baden-Württemberg geltenden Regeln unterscheiden können. Nähere Infos hierzu gibt es auf den Vorbesprechungen.
  • Bei mehrtägigen Veranstaltungen müsst ihr gegebenenfalls Selbsttests gemäß der aktuellen, jeweils vor Ort geltenden Verordnung (Hütten / Unterkünfte) durchführen. Wenn ihr während der Veranstaltung Covid19-relevante Symptome aufweist und ein Selbsttest positiv ausfällt, müsst ihr euch in sofortige Selbstisolation begeben, nach Möglichkeit abreisen und einen PCR-Test vereinbaren. Das Testergebnis des PCR-Tests müsst ihr der Tourenleitung bzw. der Sektion Tübingen mitteilen. Im Falle eines positiven PCR-Tests wird das Gesundheitsamt aktiv.
 

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