Wir brauchen Dich!

HüttenreferentIn der Sektion

Wir brauchen Dich!
Die Sektion Tübingen des Deutschen Alpenvereins betreut neben der Boulder- und Kletterhalle B12 in Tübingen zwei weitere Häuser in Österreich.

 

Unsere 1908 erbaute Tübinger Hütte ist gerade generalsaniert worden und erstrahlt in neuem Glanz. Die Hütte steht fernab im ruhigen Garneratal und bietet Wanderern in den Sommermonaten von Juli - September eine Unterkunft uriger Art (www.tuebinger-huette.de)

 

Unser Haus Matschwitz am Golm wurde 2013 generalsaniert und bietet Familien Sommer wie Winter einen Standort für Unternehmungen aller Art. (www.matschwitz.at)

 

Unserer Tübinger Boulder- und Kletterhalle B12 wurde 2014 eröffnet und bietet sowohl indoor als auch outdoor die Möglichkeit für abendliche oder winterliche Kletter-, Boulder-, und Trainingsessions (www.b12-tuebingen.de). Im gleichen Gebäude sind die Präventionssportgruppen Tübingen e.V. mit denen wir ein partnerschaftliches Verhältnis pflegen und gut und eng zusammenarbeiten.

 

Die oben genannten Häuser brauchen bergsportliche Zuwendung, brauchen Organisationstalente, brauchen Kommunikationstalente, brauchen visionäre Denker, die planen und weiterentwickeln, brauchen Dich!

 

Haben wir dein Interesse geweckt? Du kannst Dir gut vorstellen, mehrmals im Jahr für die Sektion auf die österreichischen Hütten zu fahren? Du hast Lust auf Alpen, Berge, Hütten und Verein? Dann melde Dich gerne bei matthias[Punkt]lustig[Klammeraffe]dav-tuebingen[Punkt]de oder hansreibold[Klammeraffe]web[Punkt]de. Wir nehmen uns gerne Zeit für Dich und deine Fragen!

 

Im Folgenden findest Du dazu eine Stellenbeschreibung, die je nach Interessen auch individuell angepasst werden kann.

 

Amtsdauer und Wahl

Der/Die HüttenreferentIn

  • wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Die nächste Amtsperiode beginnt 2019.
 
Hauptaufgaben

Der/Die HüttenreferentIn

  • ist zuständig für die drei Immobilien der Sektion (Tübinger Hütte, Haus Matschwitz, B12 Boulder- und Kletterhalle).
  • hierbei stellt er die Schnittstelle zwischen den Belangen der Pächter/Betreiber und der Sektion dar
  • weiterhin vertritt die Sektion gegenüber Pächter, Behörden und sonstigen Institutionen,
  • sorgt für bauliche Sicherheit und die Einhaltung behördlicher Auflagen,
  • erhält und steigert die Attraktivität der Hütten und Halle und unterstützt die Marke Alpenvereinshütten.
 
Wichtige Einzelaufgaben

Der/Die HüttenreferentIn

  • unternimmt regelmäßige Begehungen (in Zusammenarbeit mit jeweiligeb Hüttenwarten)
  • hält Kontakt zu Behörden,
  • koordiniert kleinere Baumaßnahmen,
  • ist Ansprechperson für Planer und Firmen bei größeren Baumaßnahmen,
  • überwacht Finanzplanung/Zuschüsse, Antragswesen im Rahmen des festgelegten Budgets und in Absprache mit dem Vorstand,
  • gibt Dokumentationen/Informationen im Auftrag des Vorstandes weiter,
  • organisiert ehrenamtliche Arbeitseinsätze zum Erhalt der Hütten in Zusammenarbeit mit Hüttenwarten
  • hält Kontakt zum Ressort Hütten/Wege/Kletteranlagen der Bundesgeschäftsstelle,
  • kann an Seminaren/Schulungen des Alpenvereins teilnehmen.
 
Entscheidungsaufgaben

Der/Die HüttenreferentIn

  • bewirtschaftet das zur Verfügung gestellte Budget
 
Unterschriftenbefugnisse

Der/Die HüttenreferentIn

  • ist im Rahmen der übertragenen Aufgaben unterschriftsberechtigt.
 
Notwendige Voraussetzungen

Der/Die HüttenreferentIn verfügt idealerweise

  • eine handwerkliche oder technische Ausbildung bzw. fundierte handwerkliche Kenntnisse,
  • Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit,
  • Organisationstalent.
 
Wünschenswerte Kompetenzen

Der/Die HüttenreferentIn ist

  • kontaktfreudig und belastbar.
 
Finanzielle Entschädigung

Der/Die HüttenreferentIn

  • erhält eine pauschale Aufwandsentschädigung nach § 3 Abs. 26a EStG von 720 €/Jahr
  • erhält alle Auslagen, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen, ersetzt
 
Sonstige Vergünstigungen

Der/Die HüttenreferentIn

  • erhält einen qualifizierten Nachweis (Kompetenznachweis)
  • kann auf Kosten der Sektion Fortbildungen zur Erlangung und Weiterentwicklung der notwendigen und wünschenswerten Kompetenzen besuchen
  • Vergünstigungen und Vorteile bei Sektionspartnern
 
Unterstützung durch

Der/Die HüttenreferentIn wird durch folgende Personenkreise unterstützt:

  • Die jeweiligen Hüttenwarte
  • Geschäftsführer
  • Geschäftsstelle
 
Zeitaufwand

Der/Die HüttenreferentIn hat mit einem Zeitaufwand von

  • 8 Stunden/Woche
  • 8 Wochenenden/Jahr zu rechnen