Mitgliedsbeitrag DAV Sektion Tübingen

Mitgliedsbeiträge ab 2024

Kategorie
Jahresbeitrag
Wer?
Ermäßigung bei Touren und Kursen
A-Mitglied (ab 1998)
78,00 €   
Mitglied mit Vollbeitrag
 
A-Mitglied (ab 1998) Sozialbeitrag*
42,00 €   
Mitglied mit Vollbeitrag ermäßigt auf Antrag
X
B-Mitglied
42,00 €   
a) Ehepartner/Lebenspartner ermäßigter Beitrag
b) Senioren ab 70 Jahren (ab 1952) auf Antrag
c) aktive Bergwachtmitglieder auf Nachweis
d) Schwerbehinderte mit mindestens 50% Grad der Behinderung auf Nachweis
 
B-Mitglied Sozialbeitrag*
27,00 €   
e) B-Mitglied nach a)-d) ermäßigt auf Antrag
X
C-Mitglied 
25,00 €   
Gastmitglied, d.h. Mitglied einer anderen Sektion
 
C-Mitglied ermäßigt
15,00 €   
Gastmitglied mit Anrecht auf Ermäßigung entsprechend 
B-Mitglied oder D-Mitglied
X
C-Mitglied Kind 
(bis 2006)
10,00 €   
Gastmitglied Kind Einzelmitgliedschaft
X
C-Mitglied Kind Familie (bis 2006)
0,00 €   
Gastmitglied Kind Familienmitgliedschaft
X
D-Mitglied 
(1999-2005)
42,00 €   
27,00 €   
a) Junior 19 bis 25 Jahre
b) Junior 19 bis 25 Jahre
Schwerbehinderte mit min. 50% Grad der Behinderung auf Antrag
X
D-Mitglied 
(1999-2005)
Sozialbeitrag*
27,00 €   

0,00 €   
a) Junior 19 bis 25 Jahre ermäßigt auf Antrag
b) Schwerbehinderte Junioren mit mind. 50 % Behinderung auf Nachweis ermäßigt auf Antrag
X
K/J-Mitglied 
(bis 2006)
27,00 €   
Kind oder Jugendlicher bis 18 Jahre
X
K/J-Mitglied (bis 2006) Sozialbeitrag *
0,00 €   
Kind oder Jugendlicher bis 18 Jahre (Eltern sind nicht Mitglieder) ermäßigt auf Antrag
X
Familie
120,00 €   
78,00 €   
a) beide Eltern und eigene Kinder bis 18 Jahre
b) Alleinerziehende(r) und eigene Kinder bis
18 Jahre auf Antrag
 
Familie 
Sozialbeitrag*
69,00 €   

42,00 €   
beide Eltern und eigene Kinder bis 18 Jahre ermäßigt auf Antrag für Empfänger sozialstaatlicher Leistungen
Alleinerziehende(r) und eigene Kinder bis 18 Jahre ermäßigt auf Antrag
X
Aufnahmegebühr
  6,00 €   
A-Mitglied, Junior, Familie
 
Zusatzbeitrag
  3,00 €   
bei nicht erteilter Einzugsermächtigung (Eltern sind nicht Mitglieder)
 

 

* Berechtigt für den Antrag auf Zahlung des Sozialbeitrags sind KreisBonusCard-Inhaber*innen, Wohngeldempfänger*innen oder Personen, die ähnliche sozialstaatliche Leistungen nachweisen können.

Hinweise
 
Bei Eintritt ab 01.09. halbieren sich die Beiträge des laufenden Jahres (aber nicht die Gebühren).
 
Altersbedingte Umstufungen (außer Senioren) werden automatisch vorgenommen. Falls du deine Mitgliedskategorie für das kommende Jahr ändern möchtest, richte bitte deinen Antrag bis spätestens 20. Oktober des laufenden Jahres an die Geschäftsstelle.
 
Änderungen persönlicher Daten (Anschrift, Bankverbindung, Familienstand, Namensänderung) bitte unbedingt der Sektionsgeschäftsstelle – nicht dem DAV-Hauptverband – mitteilen. Ansonsten müssen entstandene Bankspesen weiterberechnet werden.
 
Kündigungen und Sektionswechsel müssen bis spätestens 30. September des laufenden Jahres bei der Geschäftsstelle gemeldet werden, sonst verlängert sich die Mitgliedschaft um ein Jahr.