Teilnahmebedingungen
Welche Bedingungen sind mit der Teilnahme an Kursen und Touren der Sektion verbunden?
Bei den angebotenen Bergsportveranstaltungen handelt es sich um geführte Touren für Mitglieder des DAV. Die Teilnehmendenzahl für solche Touren ist begrenzt.
Generell ist Bergsteigen nie ohne Risiko. Deshalb erfolgt die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung, Tour oder Ausbildung grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Haftung der Sektion ist in der Satzung unter §6 Absatz 5 festgelegt.
Die Tourenbeschreibungen mit Angaben der Schwierigkeiten und Anforderungen sind auf der Homepage des DAV Tübingen www.dav-tuebingen.de veröffentlicht. Jede*r Teilnehmende ist verpflichtet, vor der Anmeldung zu überprüfen, ob sie/er die gestellten Anforderungen erfüllen kann.
Für die endgültige Teilnahme an der Tour ist die Teilnahme an der Tourenvorbesprechung Voraussetzung. Hier werden auch letzte organisatorische Fragen geklärt, z. B. Wettersituation, Fahrgemeinschaften, Spezialausrüstung.
Die Sektion behält sich vor, die Touren aus dringenden Gründen zu ändern, abzusagen oder abzubrechen. Bei Tourenabsage wird der volle Organisationsbeitrag zurückerstattet.
Bei der Durchführung der Tour hat die Tourenleitung ein unbeschränktes Weisungsrecht. Die Tourenleitung kann Teilnehmende zu Beginn der Tour z.B. bei Mängeln der Ausrüstung zurückweisen. Stellt die Tourenleitung bei jemand mangelnde Kondition, Qualifikation oder Ausrüstung während der Tour fest, kann diese Person von der Tour oder Teilen der Tour ausschlossen werden.
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- Tourenanmeldung 2015, 83 kb